Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

29.06.2016

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist für alle ver.di-Mitglieder verbindlich in unserer Satzung (§ 14) geregelt:

 

Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis zahlen jeweils ein Prozent ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes bzw. ihrer regelmäßigen monatlichen Ausbildungsvergütung als Mitgliedsbeitrag pro Monat. Zum regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst bzw. zur Ausbildungsvergütung werden Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Jahresprämie sowie unregelmäßige Schicht- und Erschwerniszuschläge nicht gezählt.

Für Rentner/innen, Pensionäre/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.

Hausfrauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-, Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und Sozialhilfeempfänger/innen zahlen jeweils einen Betrag von monatlich € 2,50.