Am 10. Oktober 2024 hat die ver.di-Tarifkommission der DFMG der Verlängerung des Tarfvertrags Rationalisierungsschutz bis Ende 2026 zugestimmt. Außerdem einer Anpassung der Leistungsbeurteilung.
In den letzten Monaten waren die ver.di-Tarifkommission und weitere ver.di-Aktive an allen DFMG-Standorten unterwegs und haben Gespräche mit Mitgliedern und Beschäftigten gesucht. In den Gesprächen drehte es sich ganz oft um die derzeitigen Unsicherheiten im Unternehmen.
Auch wenn die Herauslösung der DFMG aus dem Telekom-Konzern schon über ein Jahr zurück liegt, scheinen die Veränderungen erst jetzt Stück für Stück deutlich zu werden.
Der Arbeitgeber hat klar signalisiert, dass er die Verlängerung des TV Ratios möchte, um der Unruhe im Betrieb zu begegnen.
In den Gesprächen zur Verlängerung des TV Ratios hat die ver.di-Verhandlungskommission den Arbeitgeber nach den Veränderungen für die Beschäftigten in naher Zukunft gefragt – und eine ausweichende Antwort bekommen. Es scheint nur wenig plausibel, dass der Arbeitgeber selbst nicht weiß, wohin die Reise geht. ver.di kritisiert deutlich, dass die Beschäftigten hier im Unklaren gelassen werden.
Mit der Verlängerung des TV Ratios wird nun immerhin das Auffangnetz für die Beschäftigten fortgeschrieben.
Leider konnten sich die ver.di-Verhandlungskommission und der Arbeitgeber nicht auf eine Anpassung des TV Ratios auf die DFMG-Welt verständigen. Der Arbeitgeber würde den Absatz zu Vivento ersatzlos streichen. ver.di hingegen erwartet einen adäquaten Ersatz dessen, was für die Beschäftigten in Vivento steckt.
„Mit dem Wegfall der Vermittlungs- und Qualifikationseinheit, wäre ein wichtiges Element der Sicherung der Beschäftigten einfach verschwunden, ohne dass es eine vergleichbare Alternative gibt. Damit würde sich der Charakter des Ratioschutzes deutlich ändern.“ So ver.di-Verhandlungsführerin Dorothea Forch.
Beide Seiten haben sich darauf verständigt, die Gespräche zur Anpassung im April 2025 fortzusetzen sowie über eine mögliche Anpassung der Formel für die Pauschalzahlung zum Ausgleich der Fahrmehrkilometer zu sprechen.
Verständigen konnten sich beide Seiten auf eine Anpassung der Aspekte der Leistungsbeurteilung. Hier gab es keine wesentlichen Änderungen, sondern lediglich eine Anpassung auf die aktuelle Strategie der DFMG.
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