04.06.2020
Eure ver.di Verhandlungskommission hat nach langem Ringen mit der Arbeitgeberseite nun eine zukunftsfähige Lösung in der DTS (Deutsche Telekom Service GmbH) für das Thema „technische Kundenberatung“ durchgesetzt.
Im Juni 2020 haben ver.di und der AGV Telekom (Arbeitgeberverband) den Tarifvertrag Sonderregelungen Global Job Architecture (GJA) für die ver.di-Mitglieder in der DTS abgeschlossen. Bereits in diesen Verhandlungen haben wir festgehalten, dass die bereits vor der Einführung von GJA bestehenden Differenzen, zwischen den Betriebsparteien, über die Eingruppierung von Beschäftigten in ausgewählten Teamarten in der technischen Kundenberatung bestehen bleiben und gesondert gelöst werden müssen.
Mit der Umsetzung der GJA zum 01.03.2021 wurden dann alle Beschäftigten auf die neuen Job Profil Level umgestellt. Die Differenzen zum Thema technische Kundenberater waren damit aber immer noch nicht geklärt. Deshalb hat ver.di darauf gedrängt, die notwendige Lösung des Konfliktes über die Tarifvertragsparteien anzugehen. In mehreren Treffen haben wir die Themen mit dem AGV Telekom ausgiebig diskutiert, verhandelt und uns nun auf mehrere Eckpunkte zur Lösung des Konfliktes verständigt. Diese Eckpunkte wurden in einem Eckpunktepapier niedergeschrieben und stellen die Basis der nun gefundenen Lösung dar.
1. Perspektive für zukünftige Nachwuchskräfte (NwKr) in der technischen Kundenberatung
Es erfolgt zukünftig die direkte Übernahme in die KS 2 als technischer Kundenberater I und nach spätestens 2 Jahren erfolgt die Übernahme von Tätigkeiten als technischer Kundenberater II und damit verbunden die Höhergruppierung in die KS 3.
2. Perspektiven für NwKr der technischen Kundenberatung die bereits übernommen worden sind und aktuell dem Job Profil Level (JPL) Kundenberater Service und Vertrieb I in der KS 1 zugeordnet sind.
Diese NwKr werden rückwirkend zum 01.01.2022 dem JPL technischer Kundenberater I zugeordnet und rückwirkend in KS 2 höhergruppiert. In einem weiteren Schritt werden diese NwKr unter Anrechnung der individuellen Vorbeschäftigungszeiten (2 Jahre), dem Job Profil Level Technischer Kundenberater II zugeordnet und dann in die KS 3 höhergruppiert (dies allerdings frühestens zum 01.06.2022).
Dies bedeutet Höhergruppierung für ca. 150 Nachwuchskräfte (NwKr) die in den letzten 3 Jahren eingestellt wurden.
3. Höhergruppierungen für weitere Bestandsmitarbeiter
Wer zum 01.03.2021 im Rahmen der Einführung von GJA auf das JPL technischer Kundenberater I in KS2 gewechselt ist und weiterhin entsprechende technische Tätigkeiten ausübt, wird rückwirkend zum 01.03.2022 dem Job Profil Level Technischer Kundenberater II zugeordnet und in die KS 3 höhergruppiert.
Dies bedeutet Höhergruppierung für ca. 1000 Beschäftigte im Job Profil Level technischer Kundenberater II (KS2)
4. Schutz vor Überlastung
Für Beschäftigte die mit den Anforderungen und der Komplexibilität der unterschiedlichen Tätigkeiten in der technischen Kundenberatung insgesamt bereits heute mehr als ausgelastet sind, können weiterhin einfachere und standardisierte Tätigkeiten in der technischen Kundenberatung, die nach KS 2 bewertet sind, wahrnehmen. Hierzu haben wir ein neues Job Profil Level „Kundenberater Service technisch I“ (KS2) beschrieben. Mit diesem JPL möchten wir vorhandenen Beschäftigten einen Schutz vor Überforderung bieten.
5. Umsetzungskommission
Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurde auf betrieblicher Ebene eine unternehmensweite „unternehmensbezogene Kommission Technischer Kundenberater“ eingerichtet. Aufgabe der Umsetzungs-kommission ist eine Zuordnung zum Job Profil „technischer Kundenberater“ bzw. „Kundenberater Service technisch“ sicherzustellen.
6. Auswirkungen auch auf Beamt*innen
Die Beamtinnen und Beamten, denen ein neues Job Profil zugeordnet wurde, erhalten voraussichtlich zum 01.09.2022 eine neue Zuweisung. Dazu werden die Beamtinnen und Beamten im Vorfeld angehört.
7. Laufende Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung nach §10 ERTV
Seit dem 01.03.2020 war es wieder möglich, Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung zu stellen, was einige Beschäftigte auch getan haben. Anträge aus der technischen Kundenberatung wurden bisher aber nicht abschließend bearbeitet. Da das Eckpunktepapier jetzt abgeschlossen wurde, werden alle laufenden und noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung, unabhängig vom Eckpunktepapier, in der Unternehmenskommission gemäß Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV) bearbeitet und entschieden.
Lange hat es gedauert, aber hier gilt das Sprichwort „Was lange währt, wird endlich gut“. ver.di greift Probleme seiner Mitglieder aktiv auf und verfolgt deren Lösung konsequent.
Wir sind stark,… aber nur stärker mit DIR!
Protokollnotiz zum Eckpunktepapier technische Kundenberatung:
Der Einsatz bzw. die Zuordnung von Arbeitnehmern zu dem Job Profil Level „Kundenberater Service (technisch) I“ [KS2] außerhalb der hier beschriebenen Regelungen für Bestandsmitarbeiter ist nicht vorgesehen. Sollte dies in der Zukunft verfolgt werden, bedarf dies einer separaten Entscheidung der Tarifvertragsparteien sowie Befassung im übergreifenden Bewertungsgremium.
Abweichend davon können Bestandsmitarbeiter (Stichtag: 31.12.2021), die von der „unternehmensbezogenen Kommission Technischer Kundenberater“ wegen z.B. Urlaub ohne Bezüge oder Elternzeit o.ä. nicht mitbetrachtet wurden, nach ihrer Rückkehr dem Job Profil Level „Kundenberater Service (technisch) I“ [KS2] durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der örtlichen Mitbestimmung zugeordnet werden.
04.06.2020
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