In der Aufsichtsratssitzung im September konnten die ver.di-Arbeitnehmervertreter*innen der DT IT GmbH einen vertraglichen Rahmen (LOI) für die geplante Ausgründung der zwei CON Chapter in die noch zu gründende Tochtergesellschaft der DT IT erzielen. In diesem LOI sind Eckpunkte festgehalten, die dazu führen sollen, dass es für die ver.di-Mitglieder, zu keinen wesentlichen Veränderungen ihrer bisherigen Arbeitskonditionen in dem dann vorgesehenen Verkauf an Accenture kommt. Die im LOI beschriebenen Themen müssen jetzt noch betrieblich und tarifvertraglich verhandelt werden. Die Geschäftsführung und die Aufsichtsratsvorsitzende der DT IT haben sich im LOI verpflichtet die Inhalte des LOI in die Vertragsverhandlungen mit Accenture einzubringen.
Arbeitsvertragliche, betriebliche und tarifvertragliche Regelungen können durch Auslagerungen oder Betriebsübergänge schnell zum Nachteil der Beschäftigten verändert werden. Der gesetzliche Rahmen bietet meist, je nach Art des Betriebsübergangs, nur einen zeitlichen überschaubaren Schutz. Der von den ver.di- Mitgliedern im Aufsichtsrat der DT IT initiierte und verhandelte LOI beschreibt langfristige und detaillierte Sicherungspunkte und beschreibt somit die Leitplanken für die gesamte Maßnahme. Die aufgeführten Eckpunkte bieten daher einen langfristigen Schutz und müssen bei den Verkaufsverhandlungen mit Accenture beachtet werden.
Der LOI bietet somit einen wichtigen Rahmen für die weiteren Verhandlungen unter Berücksichtigung der rechtlichen Schutzbedingungen.
Ca. 550 Beschäftigte in Deutschland können sich in der Ausgründungsphase auf eine starke ver.di verlassen. Der verhandelte LOI gibt Orientierung und Schutz. Tarifverträge und betriebliche Regelungen sind dafür wichtige elementare Grundlagen. Diese gewerkschaftlichen Errungenschaften gilt es im Betrieb zu verteidigen und insbesondere weiterzuentwickeln. Je mehr Beschäftigte der DT IT insgesamt und der beiden CON Chapter sich in diesem Prozess organisieren, umso mehr Einfluss kann von ver.di genommen werden.
Über 400 internationale DT IT-Beschäftigte, die ebenfalls von der Ausgliederung betroffen sind, können sich nicht auf diesen gewerkschaftlichen Schutz oder auf gesetzliche Abfederungen verlassen. Sie müssen auf Absichtserklärungen von Accenture vertrauen und auf die gewerkschaftliche Solidarität der UNI ICTS und OTU sowie auf die Aktivitäten der Gewerkschaften in den betroffenen Ländern.
Der LOI zur Ausgründung der beiden CON Chapter ist nur der erste Schritt, weitere müssen folgen. Für den nächsten Schritt gibt es inhaltliche Absichtserklärungen der Arbeitgeberseite. Der politische Wille ist nun schriftlich fixiert, das Wort steht. ver.di wird darauf achten, dass es eingehalten wird. Accenture ist hier ebenso in der Verantwortung.
Tarifverträge sind eine verlässliche Basis für gute Arbeit und ein starkes Leistungsumfeld. Sie gewährleisten Planungssicherheit für alle Beteiligten. Diese „Investition“ wird sich für Accenture lohnen.
Dieser Anspruch gilt nicht nur bei der aktuell anstehenden betrieblichen Veränderung, sondern auch bei Themen, die in der Zukunft bei Accenture liegen werden.
Das Heft des Handelns werden die ver.di-Mitglieder nicht aus den Händen geben
Die betriebliche Interessensvertretung im neuen Unternehmen muss gestaltet werden. Je mehr Beschäftigte sich auch dort mit der Unterstützung von ver.di organisieren und aktiv einbringen, umso stärker ist der Einfluss von ver.di in den allen Verhandlungen mit dem neuen Eigentümer.