15.01.2021
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie in der letzten Tarifinfo beschrieben, haben wir mit der Arbeitgeberseite Gespräche zur Verlängerung des am 28. Februar 2021 auslaufenden Tarifvertrages geführt.
Unter der Pandemie-Situation leiden wir alle in vielfältiger Hinsicht. Umso wichtiger ist es, dass unsere Mitglieder nicht noch zusätzlich massive finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Dies konnten ver.di und der Betriebsrat der DT PVG erreichen.
In den Gesprächen hat uns die Arbeitgeberseite eröffnet, dass sie die Anmeldung von Kurzarbeit ab dem 1. Februar für 270 Shops plant. Dies zunächst bis zum 14. Februar wobei eine Verlängerung der Maßnahme, abhängig vom Pandemieverlauf, möglich ist.
Wir haben grundsätzlich Verständnis für die Maßnahme geäußert, jedoch eine weitgehende wirtschaftliche Absicherung unserer Mitglieder eingefordert.
Nach intensivem Austausch der Argumente und Positionen konnten wir letztlich eine grundsätzliche Verlängerung der bisherigen tarifvertraglichen Regelungen erzielen. Zur Vereinfachung der Umsetzung haben wir uns mit der Arbeitgeberseite darauf verständigt, die Kurzarbeit auf nur ein Ausgestaltungsmodell zu begrenzen.
Vereinfacht gesagt: Wird ein Shop geschlossen, gehen die Beschäftigten in Kurzarbeit mit einem Arbeitszeitanteil von 9,87% (Umfang Kurzarbeit von 90,13%) Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit (bei Vollzeit) rechnerisch auf 45 Min./Tag oder 3,75 Std./Woche reduziert wird. Auch der Entgeltanspruch sinkt grundsätzlich um 90,13%. Für diesen hohen Kurzarbeitsanteil ersetzt die Arbeitslosenversicherung nun 60- bzw. 67% des Nettoentgelts.
Unser Erfolg besteht darin, dass dieser Betrag weiterhin tariflich auf 85% (bei beurlaubten Beamt*innen auf 92%) des Bruttoentgelts, aufgestockt wird.
Sofern ein Shop geöffnet bleibt (in welchem Umfang auch immer), findet für die betroffenen Mitarbeiter*innen keine Kurzarbeit statt. Weiterhin findet die Kurzarbeit natürlich für diejenigen nicht statt, die aktuell Unterstützungsleistungen für den Bereich Service erbringen.
Für die Dauer der Kurzarbeit wird das Prämienmodell innerhalb der Shops generell ausgesetzt. Als Ausgleich konnten wir eine Einsatzpauschale von 10€ je Tag in geöffneten Shops durchsetzen.
15.01.2021
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