Das Ergebnis der Einigungsstelle zu Multi-Shared–Service steht fest und bedeutet eine Schließung von Standorten mit Verzögerung. ver.di und die Betriebsräte lehnen zwar die Maßnahme in dieser Form weiter ab, da dies aber nicht zu verhindern war, wollen wir gemeinsam die Folgen abmildern.
Darum haben wir auch Tarifverhandlungen zu einem Tarifvertrag Multi-Shared-Service geführt, um für die Kolleginnen und Kollegen die in diesen Bereich wechseln, vernünftige tarifliche Regelungen zu vereinbaren.
In den Tarifverhandlungen konnten wir Folgendes vereinbaren:
Neben den üblichen Regelungen zu den Themen wie
wurden weitere Regelungen vereinbart.
Eingruppierung
Es erfolgt keine Änderung der Eingruppierung, soweit sich die bisherige Tätigkeit nicht ändert.
Wird eine neue Tätigkeit übernommen, so erfolgt die Eingruppierung nach den Tarifregelungen der DeTeAccounting(DTA) /DT Shared Europe(DTSE).
Jahreszielentgelt
Das bisherige Jahreszielentgelt wird in die neue Tarifsystematik und die Entgelttabellen der DTA/DTSE GmbH überführt. Die bisher gezahlten Entgeltbestandteile werden in das Jahreszielentgelt umgerechnet. Die Aufteilung in den fixen und variablen Anteil ändert sich grundsätzlich nicht.
Das Bezugsentgelt des Arbeitnehmers setzt sich u.a. wie folgt zusammen: Jahreszielentgelt (Monatsentgelt und ergebnisbezogener Entgeltanteil bei 100% Zielerreichung), Umstellungszulagen, persönliche Ausgleichszulagen.
Bewertung
Da viele Posten bei der DTAG noch nicht schlussbewertet sind, wird zeitnah ein gemeinsames Gespräch stattfinden, um zu klären, wie diese Themen behandelt werden soll.
Gruppenstufen
Für die Beschäftigten werden die bei einem unterstellten Verbleib im Geltungsbereich des ERTV DTAG noch ausstehenden Gruppenstufensprünge zu den Zeitpunkten, die sich nach ERTV DTAG ergeben hätten, weitergegeben. Die Ermittlung der Absolutbeträge erfolgt auf der Basis der Entgelttabellen der DTAG, Stand 31. März 2016 (Schritt 1) bzw. 31. Juli 2016 (Schritt 2).
Beschäftigungsbrücke
Für Beschäftigte die unter den TV Beschäftigungsbrücke DTAG fallen, wird als neues Jahreszielentgelt das Jahreszielentgelt der Gruppenstufe 1 der Entgeltgruppe gemäß ETV DTAG (Stand Tag vor dem jeweiligen Wechsel) genommen. Die Beschäftigungsbrücke wird faktisch vorzeitig beendet. Dann gelten die Regelungen DTA.
Arbeitszeit
Die Beschäftigten werden mit ihrer bisherigen Wochenarbeitszeit (34 Stunden oder 38 Stunden) überführt.
Teilzeitarbeitnehmer werden mit der individuell vereinbarten Arbeitszeit überführt.
Mit einer Protokollnotiz zu den Arbeitszeitregelungen im MTV DTA wurde sichergestellt, dass Beschäftigte in der 34 – Stundenwoche auch zukünftig in der 4-Tagewoche arbeiten können.
Verbleib in der 34 –Stundenwoche
Die Beschäftigten bleiben auch bei künftigen Tätigkeits- änderungen bzw. Wechseln des Arbeitsplatzes in der 34 Stundenwoche (Bezahlung 35.5 h), wenn die Änderung der Tätigkeit bzw. der Wechsel des Arbeitsplatzes durch Bewerbung des Arbeitnehmers erfolgt und diese Folge einer betrieblichen Maßnahme ist.
Nulldurchlauf Arbeitszeitkonten
Die individuelle Restlaufzeit bis zum folgenden Nulldurchlauf im Arbeitszeitkonto wird übertragen. Der Zeitraum beträgt längstens 18 Monate. Danach gilt die Frist der DTA von 12 Monaten für den Nulldurchlauf.
Sonderkonten
Es wurde die bisher übliche Regelung (bis zu 80 h werden bezahlt, alle Konten über 80 h bleiben bestehen und werden in Freizeit ausgeglichen) vereinbart.
Die DTA soll bis zum 1.4.2016 den TV Lebensarbeitszeitkonten übernehmen. Sofern bei der DTAG bereits ein Lebensarbeitszeitkonto eingerichtet wurde, werden die Guthabenstunden mit Stand 31. März 2016 bzw. 31. Juli 2016 überführt. Wird erst in der Folgezeit ein Lebensarbeitszeitkonto eingerichtet, wird das zu diesem Zeitpunkt bestehende Guthaben auf das Lebensarbeitszeitkonto umgebucht. Das Sonderkonto erlischt
Beendigung der Herausnahme aus der 38 Stundenwoche
Herausgenommene Vollzeitarbeitnehmer (38 Stunden), deren Herausnahme bis zum Tag des Wechsels nicht beendet ist, gelten weiter als Herausgenommene. Für diese Arbeitnehmer gilt nach Wegfall der Herausnahme die regelmäßige Wochenarbeitszeit in Vollzeit von 34 Stunden (Bezahlung 35,5 h). Die Herausnahme endet spätestens mit Ablauf des 31. August 2017.
Nach Auffassung der Verhandlungskommission wurden mit diesem Tarifvertrag vernünftige Regelungen für den Übergang am 1.4.2016 bzw. 1.8.2016 abgeschlossen.
Im Sozialplan wurden Regelungen zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile vereinbart (Umzug, Fahrkosten, Abfindung usw.). Hier sind auch die Regelungen enthalten, die für diejenigen gelten, die keinen neuen Arbeitsplatz im Rahmen der Zielorganisation annehmen können und ggf. eine neue Beschäftigung im Konzern übernehmen oder das Unternehmen verlassen.
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