Kurzarbeit in Telekom-Shops

Änderungs-Tarifvertrag zur Kurzarbeit in der DT PVG vereinbart

29.04.2020

Vor dem Hintergrund der ersten Lockerungsmaßnahmen in der Corona-Pandemie haben die Tarifvertragsparteien kurzfristig einen Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Kurzarbeit in der PVG vereinbart.

 
Sonderinfo Änderung TV Kurzarbeit DT PVG

Nach der Schließung der Telekom-Shops am 18. März und der teilweisen Öffnung im Rahmen des sog. Versorgungskonzeptes, steht nun, seit dem 27. April, die Wiedereröffnung der meisten Shops auf dem Plan.

Dieser Sachverhalt machte bereits jetzt eine Änderung zum jüngst abgeschlossenen Tarifvertrag Kurzarbeit PVG erforderlich.

 

Schutzregelungen zur Kurzarbeit für Beschäftigte abgesichert

  • Für die meisten Beschäftigten, die nun in den Telekom Shops eingesetzt sind, wird die Kurzarbeit grundsätzlich deutlich reduziert.          

    Bisheriger Kurzarbeitsanteil 90,13%, neuer Kurzarbeitsanteil: in der Regel 28,95%. Das entspricht einer Wochenarbeitszeit von 27 Stunden bei Vollzeit-Beschäftigten.
    Für Teilzeit-Beschäftigte gelten andere Regelungen.
     
  • Achtung: Mehrarbeit während der Kurzarbeit ist gemäß Sozialgesetzbuch ausgeschlossen und bleibt trotz des neuen verringerten Kurzarbeitsanteils unzulässig.
     
  • Für Beschäftigte, die in Shops mit weniger als vier FTE beschäftigt sind, wird die Kurzarbeit komplett unterbrochen. (Ausnahme: Risikogruppen)
    Welche Shops hier konkret umfasst sind, wird zwischen den Betriebsparteien geklärt.
     
  • Das Prämienmodell bleibt ab dem 2. Quartal weiter ausgesetzt. Alle ver.di Mitglieder erhalten jedoch einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf eine pauschale Prämie in Höhe von 10 € brutto pro Tag, bei tatsächlichem Einsatz im Shop.
     
  • Die weiteren Bestimmungen des Tarifvertrages Kurzarbeit in der DT PVG bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere auch für die festgelegten Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (auf 85% des bisherigen Brutto bei Arbeitnehmer*innen, bzw. 92% bei beurlaubten Beamt*innen; und max. bis zum bisherigen Monats-Netto).
     

 

Schnelles und verantwortungsvolles Handeln – ver.di

Mit diesem Tarifvertrag stellt ver.di erneut seine entschiedene Handlungsfähigkeit für die Mitglieder unter Beweis.

Weitere Fragen beantworten dir die ver.di Vertrauensleute, sowie die ver.di Auskunftspersonen und die ver.di Betriebsräte in der PVG

 
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