Deutsche Telekom Technik GmbH

ver.di wirkt. Funktionszulage für Techniker I durchgesetzt

Staub und Hitze im Außendienst
22.02.2024

Mäusekot in Vermittlungsstellen, überhitzte Technikräume, Schaltarbeiten auf dem Fußboden oder sogar Schlangen in Multifunktionsgehäusen – all das erleben die Kolleginnen und Kollegen im Außendienst bei der Deutschen Telekom Technik GmbH, wie eine Befragung unter allen Techniker:innen bestätigt.

 

Die Befragung zeigt sehr eindrücklich mit welchen Umgebungs- und Belastungseinflüssen die Kolleginnen und Kollegen konfrontiert sind. Für die Entgeltgruppen 1-4 gibt es im ver.di Entgeltrahmentarifvertrag für solche Fälle eine Funktionszulage.

Bisher war die Funktionszulage in der DT Technik jedoch nur für die GJA Profile Monteur I und Technical Supporter II vorgesehen. Um die Funktionszulage auch für andere GJA Profile einzuführen, muss ein Beschluss in der Unternehmenskommission der DT Technik erfolgen.

 

ver.di-Betriebsräte bringen Funktionszulage auf den Weg

Die Unternehmenskommission DT Technik ist paritätisch von ver.di und Arbeitgeberverband besetzt und entscheidet hauptsächlich über die Eingruppierung individueller Einsprüche.

Die ver.di Betriebsräte haben bereits im Jahr 2022 eingebracht, dass die Unternehmenskommission zudem darüber entscheidet, welche GJA Profile unter eine Funktionszulage fallen und haben einen entsprechenden Antrag für das Jobprofillevel Techniker I eingebracht.

Nach mehreren Gesprächsrunden zu der Frage, wie die Umgebungs- und Belastungseinflüsse objektiv messbar werden, wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die schon erwähnte Befragung erarbeitet – mit Erfolg!

Über 200 Technikerinnen und Techniker haben sich an der Befragung beteiligt und zu den Themen Schmutz, Kälte, Wärme und Lärm die schon vorliegenden Eindrücke deutlich bestätigt. Mit den Ergebnissen konnte in der Unternehmenskommission nun auch der Arbeitgeber überzeugt werden, dass alle Techniker I (EG 4) eine Funktionszulage Stufe 1 erhalten müssen.

 

Wie wirkt die Funktionszulage?

Die Funktionszulage wird rückwirkend zum 01.01.2023 eingeführt und sieht eine monatliche Zulage in Höhe von 62,32 € bzw. ab Juni 2023 in Höhe von 63,63 € vor. Somit entsteht bis Februar 2024 eine Nachzahlung von ca. 884 € für die Arbeitnehmer:innen, die unter den Geltungsbereich des ver.di Entgelttarifvertrages der DT Technik fallen.

Bundesweit sind rund 350 Arbeitnehmer:innen begünstigt und werden die nächsten Wochen weitere Informationen erhalten.

 

Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass es sich lohnt auf Umstände aufmerksam zu machen und hartnäckig zu bleiben.
Eine jahrelange Diskussion hat ver.di nun zum Erfolg geführt.
 

 
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