Ergebnis der Einigungsstelle Standorte Multi-Shared-Services Telekom

08.12.2015
Mit­glie­de­r­in­fo 4 Mul­ti-S­ha­re­d-­Ser­vices Te­le­kom

Nach dem die Arbeitgeberseite sowohl im Konzernstandortausschuss, wie auch in den Verhandlungen zu einem Interessensausgleich und Sozialplan mit dem Konzernbetriebsrat, spürbar keinen Willen zur Einigung hatte und die Verhandlungen scheitern ließ, rief sie im Anschluss die Einigungsstelle an.

In der Einigungsstelle wurde seitens der Betriebsräte diese Maßnahme nochmals abgelehnt.

Unbeschadet dessen, wurde im Interesse der Beschäftigten in insgesamt 3 Einigungsstellenterminen alles versucht, um die mit dem Standortkahlschlag einhergehenden Belastungen abzumildern.

 

Das Ergebnis der Einigungsstelle bedeutet eine verzögerte Schließung von Standorten

 

In der Einigungsstelle ist es nur begrenzt gelungen, die vom Arbeitgeber angestrebten Standortschließungen aufzuhalten. So konnte erreicht werden, die ursprünglichen vier Zielstandorte: Darmstadt, Hamburg, Köln, Leipzig um einen fünften Standort in Nürnberg zu erweitern. Für sie alle ist eine Standortsicherung bis zum 01.01.2022 vereinbart.

 

  • 13 Standorte werden zum Jahresende 2016 geschlossen,
     
  • 22 Standorte werden im Verlauf des Jahres 2017 geschlossen,
     
  • weitere 13 Standorte werden erst im Verlauf des Jahres 2018 geschlossen
    (Freiburg, Offenburg, Rosenheim, Osnabrück, Berlin (HBS), Euskirchen, Magdeburg, Bamberg, Bayreuth, Fulda, Konstanz, Korbach, Traunstein)
     
  • zwei (München, Stuttgart) erst im Jahr 2019 und
     
  • ein Standort (Münster) erst im Jahr 2020.

 

Ist ein Wechsel zum Zielstandort nicht möglich, (täglich mehr als 4 Stunden Gesamtwegezeit) so werden hierfür insgesamt 100 alternative wohntortnähere Beschäftigungsmöglichkeiten (in Augsburg, Bielefeld, Frankfurt, Ludwigshafen, Berlin) zur Verfügung gestellt.

 

 
Nachteile werden zum Beispiel wie folgt ausgeglichen:

Zu den Regelungen der Tarifverträge Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung, des jeweiligen Herkunftsunternehmens, wird für Fahrmehrkosten und Umzugshilfe ein Aufschlag von 50% gewährt. Die Fahrmehrkostenentschädigung findet für die Dauer von 3 Jahren Anwendung. Darüber hinaus werden Placementberatung für Arbeitnehmer und Beamte sowie Qualifizierungsmaßnahmen ohne Deckelung des Budgets angeboten.

Für ältere Beschäftigte gibt es Vereinbarungen: zum Vorruhestand für Beamte, zur Altersteilzeit für Beamte und Arbeitnehmer inklusive Sonderzahlung. (Abschluss bis 30.06.2016 – 10.000€ und bis 31.12.2016 – 5.000€)

Über die Gewährung von weiteren Leistungen für Härtefälle wird in einer einzurichtenden paritätisch besetzten Härtefallkommission abschließend entschieden.

 

 
Weitere Informationen erhaltet ihr bei Euren ver.di-Vertrauensleuten und ver.di-Betriebsräten.

Die Verhandlungskommission des KBR bedankt sich bei allen, die sich an den ver.di Protestaktionen beteiligt haben. Euer Engagement hat mit dazu beigetragen, die mit dem Standortkahlschlag einhergehenden Belastungen zumindest in Teilen abzumildern.

 

Kontakt:

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