Warum soll ich ver.di-Mitglied bleiben, wenn ich Rentner / Pensionär werde?!

27.03.2024

ver.di ist die Interessenvertretung der Beschäftigten in der TK/IT/DV-Branche. Aber auch für die Interessen der RentnerInnen und PensionärInnen machen die ver.di-Mitglieder sich gemeinsam stark. Immer wieder gibt es Versuche Haushalte auf dem Rücken der RentnerInnen und PensionärInnen zu „sanieren“. Dem müssen wir auch weiterhin geschlossen entgegentreten.

 

 
Aber auch für jede/n einzelne/n RentnerIn und PensionärIn ist eine Mitgliedschaft in ver.di wichtig.

So nimmt z. B. die Zahl der Auseinandersetzungen, die RentnerInnen und PensionärInnen führen müssen, um die Rente bzw. Pension zu erhalten, die ihnen zusteht, stetig zu. Auch Auseinandersetzungen mit Krankenversicherungsträgern um die Erstattung von Behandlungskosten werden immer häufiger.

In diesen Fällen sind ver.di-Mitglieder geschützt. Rechtsberatung und ggf. auch Vertretung vor Gericht in solchen Fragen gehören zu unseren Mitgliederleistungen.

 

Und natürlich kannst Du auch weiterhin in Lohn- bzw. Einkommenssteuerfragen auf die Hilfe unserer ver.di-Lohnsteuer-Vertrauensleute bauen.

 

 
In unserem ver.di-Fachbereich Telekommunikation / Informationstechnologie / Datenverarbeitung gibt es viele aktive Ü 55 - Gruppen.

Diese bieten eine gute Gelegenheit Deine alten Kolleginnen und Kollegen wieder zu treffen und neue kennen zu lernen. Sie führen viele spannende politische und kulturelle Veranstaltungen durch.

Die Kolleginnen und Kollegen würden sich sicher freuen, Dich bei einer ihrer nächsten Veranstaltungen begrüßen zu können.

 


Zu guter Letzt noch ein Hinweis:

Mit Deinem Eintritt in die Rente bzw. die Pension ändert sich auch Dein ver.di-Beitrag.

Für Rentner/innen, Pensionär/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 € monatlich.
Bei Krankengeldbezieher/innen ist die Grundlage zur Beitragsberechnung von 0,5% das monatlich Krankengeld.

Damit wir Deinen Beitrag entsprechend anpassen können, nutze bitte die Änderungsmitteilung oder unsere online-Plattform meine verdi.