Seminare für Auszubildendenvertretungen

03.07.2023
AV - Biss muss sein

Interessenvertretung im Betrieb kann erfolgreich sein und auch Spaß machen.

 

Je besser man sein Handwerkszeug beherrscht, vernetzt ist, Zusammenhänge kennt und als Team strategisch und zielgerichtet arbeitet, desto größer sind die Chancen, dass es gelingt.

Ganz viel für eine erfolgreiche Arbeit als Auszubildendenvertretung nimmt man von unseren speziellen Seminaren mit.

Es lohnt sich. Horizonterweiterung garantiert!

 

 
Die 4 speziellen Seminare für Auszubildendenvertretungen bei der Telekom:
 

 

  • AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit

    Deutsche Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)

     
    Erfolgreiches Engagement funktioniert nur mit solidem Wissen. Deshalb bieten wir Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine zweiteilige Basisqualifizierung, in der sie alles über die Grundlagen der AV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt des ersten Seminars steht dabei das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Auszubildendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und - ganz wichtig - praktisch anzuwenden?

    Dieses Seminar will mittels praxisnaher Inhalte und Übungen dabei helfen, im betrieblichen Alltag kompetent und zielsicher zu handeln. Darüber hinaus wird auch geklärt, was es bedeutet, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten und mit welchem Selbstverständnis diese Aufgabe effektiv erfüllt werden kann. Nicht zuletzt werden die Punkte benannt, die AV-Mitglieder wissen und beachten müssen, um keine formalen Fehler zu machen.

    Die Seminarinhalte in Stichworten:

    • Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die AV-Arbeit
    • Die Rolle der AV im Betrieb
    • Aufgaben, Rechte und Pflichten der AV
    • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
    • Rechtshierarchie des Arbeitsrechts/Rechtspyramide
    • Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, AV-relevante Regelungen
    • Interessenvertretung und die Mitbestimmung in einer geänderten Ausbildungsorganisation
    • Rechtliche Grundlagen: Die Auszubildendenversammlung

     

    Seminartermine:

    • 15.01. - 19.01.2024

     

  • AV-Praxis 2: Ausbildung checken und verbessern

    Deutsche Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)

     
    Nach dem Einführungsseminar AV-Praxis 1: Einführung in die AV-Arbeit folgen nun alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung.

    Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?

    Die Seminarinhalte in Stichworten:

    • Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.)
    • Anwendung des MTV Azb
    • Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes
    • Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne
    • Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung
    • Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge
    • Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversammlung zum Thema ´Ausbildung´
    • Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis

     

    Seminartermine:

    • 18.03. - 22.03.2024
    • 22.04. - 26.04.2024

     

  • AV-Praxis 3: Organisieren - informieren - (ver-)handeln

    Deutsche Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)

     
    Dieses Seminar richtet sich an AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der AV-Praxis-Seminare 1 und 2 die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.

    Die Kommunikation und Interaktion der AV steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Für die Mitglieder einer AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den anderen Beteiligten strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen.

    Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemeinsam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Vereinbarungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.

    Die Seminarinhalte in Stichworten:

    • Kommunikation der AV
    • Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
    • Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
    • Einholung von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
    • Anträge an den Betriebsrat, Zuständigkeit des Betriebsrats
    • Vorbereitung und Präsentation von AV-Themen
    • Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
    • Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden

     

    Die AV 3 Seminare finden in der Regel als zentrale Seminare im ver.di-Jugendbildungszentrum in Naumburg (bei Kassel) statt.

     

    Seminartermine:

    • 10.07. - 14.07.2023
    • 18.09. - 22.09.2023
    • 20.11. - 24.11.2023
    • 12.02. - 16.02.2024
    • 08.04. - 12.04.2024
    • 17.06. - 21.06.2024

     

  • AV-Praxis 4: Beraten und (re-)agieren

    Deutsche Telekom:
    Effektiv konkrete Probleme von Auszubildenden bearbeiten (AV 4)

     
    Das Aufgabenfeld der AV ist groß. Um den betrieblichen Aufgaben, den Problemen der Auszubildenden und den Anliegen des Betriebsrats an die AV Rechnung tragen zu können, sind vor allem eine effektive Organisation der AV-Arbeit, umfangreiches Wissen über die betriebliche Praxis sowie arbeitsrechtliche Kenntnisse notwendig.

    Ob Mobbing, Diskriminierung, Sucht oder sexuelle Belästigung: Der AV wird abverlangt, sensibel mit den Betroffenen umzugehen und über hohe Beratungskompetenz zu verfügen. Ziel dieses Seminars ist es deshalb u.a., praxisnah den Umgang mit diesen speziellen Themen zu üben.

    Die Bearbeitung dieser Themen erfordert arbeitsrechtliches Wissen, z.B. über Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Kündigungen und Zeugnisse. Damit diese reichhaltige Palette an Aufgaben bewältigt werden kann, werden im Seminar auch Instrumente der Arbeitsorganisation bzw. des Zeitmanagements vermittelt.

    Die Seminarinhalte in Stichworten:

    • Erfahrungsaustausch über die bisherige AV-Arbeit und aktuelle Probleme
    • Methoden einer effektiven Arbeitsorganisation der AV-Arbeit (Zeitmanagement, Projektarbeit)
    • Verbesserung der Zusammenarbeit AV mit dem Betriebsrat
    • Bearbeitung arbeitsrechtlicher Spezialfälle zu Abmahnung, Kündigung etc. im Ausbildungsverhältnis

     

    Die AV 4 Seminare finden in der Regel als zentrale Seminare im ver.di-Jugendbildungszentrum in Naumburg (bei Kassel) statt.

     

    Seminartermine:

     

 
Mehr Infos:

 
ver.di b+b

Infos zu diesen und vielen weiteren Seminaren für AV´n und JAV´n sowie Infos zur Anmeldung gibt es beim Bildungsträger ver.di Bildung + Beratung.

 

ver.di Bildung + Beratung ist der Kooperationspartner für die Durchführung der Seminare für die Auszubildendenvertretungen. ver.di Bildung + Beratung ist unser bundesweiter, gemeinnütziger Bildungsträger und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di verbunden. ver.di b+b ist spezialisiert auf die Qualifizierung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern, Mitgliedern von Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

 

Die AV-Seminare finden häufig, terminlich koordineirt, zeitgleich mit JAV-Seminaren für Kolleginnen und Kollegen außerhalb des Telekom-Konzernes und aus anderen Branchen, im Jugendbildungszentrum statt. Dies ermöglicht ein Kennenlernen und einen Austausch auch mit Kolleginnen und Kollegen über die Grenzen des Konzernes hinaus.

 

 

 
 
Warum eigene Seminare für die Telekom-AV´n?
Hintergrund:

 
Smile hat Fragezeichen

Im Telekom-Konzern gibt es, für die konzernweite Ausbildung, einen eigenen Betrieb „Telekom Ausbildung“ in der Deutschen Telekom AG. Nach der herrschenden Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz (z. B. BAG 12.09.1996 AZ 7 ABR 61/95) besteht in einem Betrieb, dessen Betriebszweck darin besteht auszubilden, nicht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden eine Jugend- und Auszubildendenvertretung wählen.

Da wir mitbestimmungsfreie Zonen, auch und erst recht für junge Menschen, nicht akzeptieren, haben wir als ver.di der Telekom einen Tarifvertrag abgerungen, mit dem wir eigenständig Mitbestimmungsstrukturen für die Auszubildenden bei der Telekom geschaffen und ihre Rechte definiert haben.

Vor diesem Hintergrund finden für Auszubildendenvertretungen bei der Telekom, deren Rechte sich nicht unmittelbar aus dem Betriebsverfassungsgesetz ableiten, eigene Seminare statt.