Vertrauensleuteseminar Tarifpolitik
Es geht endlich wieder los – unsere ver.di-Bildungszentren nehmen, natürlich unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, den Betrieb wieder auf. Auch wir nehmen unsere Vertrauensleuteseminare wieder auf.
Im Rahmen des speziellen Seminarangebotes für unsere ver.di-Vertrauensleute in den Betrieben unserer Branche in NRW bieten wir wieder ein Seminar Tarifpolitik an.
Seminarinhalte sind u. a.:
- Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Tarifpolitik
- Was kann in Tarifverträgen geregelt werden?
- Wie und für wen gelten Tarifverträge?
- Was passiert bei Tarifverhandlungen?
- Grundlagen Arbeitskampfrecht
- Arbeitskampfpraxis
- Tarifpolitisches Grundverständnis
- Tarifpolitische Prozesse in ver.di
Das Seminar findet statt:
- vom 6. bis 8. September 2021
- in der ver.di-Bildungsstätte in Gladenbach
In unseren Bildungszentren geht Sicherheit vor!
Die Sicherheit für unsere Gäste, die Teamenden und alle Beschäftigten in den Bildungszentren hat für uns höchste Priorität. Deshalb erarbeitet jedes unserer ver.di-Bildungszentren ein spezifisches Sicherheits- und Hygienekonzept.
Wir sind gut vorbereitet!
Das jeweilige Sicherheits- und Hygienekonzept vor Ort orientiert sich an den Rechtsverordnungen der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz und wird mit dem örtlichen Gesundheitsamt besprochen und abgestimmt.
Wegen der dynamischen Entwicklung und dadurch möglicherweise auch kurzfristig veränderten Rahmenbedingungen und Vorschriften bleibt unser Konzept ständig auf dem Prüfstand. Wir halten alle Gäste während ihres Aufenthalts über mögliche Änderungen auf dem Laufenden.
Alle Beschäftigten im Bildungszentrum sind entsprechend geschult und auf die Situation vorbereitet. Neben regelmäßiger Desinfektion und Reinigung der öffentlichen Bereiche sowie häufigem Stoßlüften haben wir weitere Abläufe angepasst.
Freistellungsmöglichkeiten
Freistellungsmöglichkeiten sind für Tarifkräfte nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW und den Regelungen innerhalb von Tarifverträgen sowie für Beamte nach §7 Sonderurlaubsverordnung gegeben.
Die Anmeldungen erfolgen über die Vorsitzenden der Betriebsgruppen und Ortsvereine. Die erforderlichen Anmeldeformulare liegen dort vor.