Erstmals trafen sich die Tarifvertragsparteien der DFMG „virtuell“, die Verhandlungen fanden am 11. November 2020 als sogenannte „Hybrid-Sitzung“ statt.
Die Tarifeinigung umfasst Regelungen zur Entgelterhöhung, zum Rationalisierungsschutz, zur Bildungsteilzeit sowie Regelungen zu Kurzarbeit.
Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.10.2020 wieder in Kraft. Nach 3 Leermonaten erfolgt zum 01.01.2021 eine Entgelterhöhung um 2,7 % und zum 01.01.2022 eine weitere Entgeltsteigerung um 2 %. Der Tarifvertrag kann frühestens zum 30.09.2022 gekündigt werden.
Die Regelungen zur
werden für ver.di-Mitglieder bis 31. Dezember 2023 verlängert.
Die Tarifvertragsparteien führen die Initiative zur Bildungsteilzeit gemeinsam fort. Sie werden nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, durch die Politik, Verhandlungen zur Ausgestaltung aufnehmen.
Zur Bewältigung der Folgen durch die Corona-Pandemie, werden bestehende Regelungen zur Kurzarbeit, befristet angepasst. Der Bruttozuschuss wird auf 85 % erhöht.
Das Tarifergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Tarifkommission, am 7.12.2020.
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Jede*r Einzelne zählt!
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