16.11.2020
Dual Studierende bei der Deutschen Telekom AG
ver.di und die Deutsche Telekom AG konnten nun eine Lösung für die noch offene Verhandlungszusage zum Fahrtkostenzuschuss für Dual Studierende aus der Tarifrunde 2020 finden.
Zuvor war die Übergangsregelung ausgelaufen. Diese hatte insgesamt drei Zahlungen in Höhe von jeweils 120 EUR im Juli 2020, Januar und Juli 2021 vorgesehen.
Die Arbeitgeberseite hat, wie auch schon in den Verhandlungen zuvor, betont, dass die Corona-Pandemie die Rahmenbedingungen verändert hat. Sie verwiesen auf die – auch für die Dual Studierenden weiträumig umgesetzten – Möglichkeiten der mobilen Arbeit. Diese würden schließlich weiterhin Einfluss auf die (Fahrt-) Kostenbelastung der Dual Studierenden haben. ver.di unterstrich dennoch die Notwendigkeit einer Lösung dieses Themas.
Mit der Einigung zu den Regelungen zum Fahrtkostenzuschuss für Dual Studierende haben ver.di und die Deutsche Telekom AG das letzte noch verbliebene Thema aus der Tarifrunde 2020 klären können.
Im Sommer 2023 werden ver.di und die Deutsche Telekom AG gemeinsam überprüfen, ob die gefundene Regelung passend und ausreichend war und gegebenenfalls Verhandlungen über eine Anpassung des Fahrtkostenzuschuss aufnehmen.
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