DT Privatkunden Vertriebs GmbH

Zahltag für die ver.di-Mitglieder in der DT Privatkunden Vertrieb

12.11.2020

Deutsche Telekom Privatkunden Vertriebs GmbH

 

Zahltag Tarifrunde 2020
Im November 2020: Zahlung der Entgelterhöhung in Höhe von 2,6% bzw. 2,8% oder 3,0%
 

 

Umsetzung der Tariferhöhungen mit November-Zahlung

In der jüngsten Tarifrunde der bei der Deutschen Telekom Privatkundenvertrieb GmbH haben ver.di und der Arbeitgeberverband ein starkes Verhandlungsergebnis für die ver.di-Mitglieder erzielt.

Ab November 2020 steigen die Gehälter der Kolleginnen und Kollegen der DT PVG

  • um 3,0 % (EGr. 1 - 4 vormals Bänder A - D)
  • bzw. 2,8 % (EGr 5, vormals Band E)
  • bzw. 2,6 % (EGr 6 - 10 vormals Bänder F - J).

Mit der November-Zahlung wird diese Erhöhung nun umgesetzt und ausgezahlt. 

 

Damit tritt zum 1. November 2020 nun die erste Stufe der Tariferhöhung in Kraft. Die zweite Stufe mit einer Erhöhung um weitere 2,0% erfolgt nach einem Jahr zum 1. November 2021. Die Gesamtlaufzeit der Tarifeinigung beträgt 24 Monate, also bis zum 31. Juli 2022.

 

Aktionsfähigkeit wirkt nach

Im vergangenen Jahr haben viele ver.di-Mitglieder ihre Aktionsfähgkeit im Zuge der Kampagne zum Transformationsprogramm eindrucksvoll unter Beweis gestellt.Dieser Eindruck wirkt nach.

Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation wollte die Arbeitgeberseite keinerlei Protestmaßnahmen oder gar Streiks riskieren. Auch deshalb konnte das starke Tarifergebnis durchgesetzt und eine Abkopplung vom Konzern verhindert werden.

 

Mehr Lohn und Sicherheit

Neben der ordentlichen Entgeltsteigerung konnte der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen für ver.di Mitglieder  bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das ist nicht nur ein positiv langer Zeitraum, sondern wir sind mit diesem Datum im Gleichlauf mit den übrigen Konzerneinheiten. Das gibt Kraft für künftige Auseinandersetzungen.

 

Aufstockungsregelungen bei Kurzarbeit bleiben in Kraft

Sollte sich die Pandemiesituation wieder zuspitzen und Shops geschlossen werden müssen, bleiben die aktuellen, tariflich vereinbarten Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitergeld bis Ende Februar 2021 bestehen.

 

Verlängerung gewünscht? - Mitglied werden!
Sollte eine Verlängerung notwendig werden, werden wir uns gemeinsam, mit der Kraft unserer Mitglieder dafür einsetzen.
 

 
Ich zieh mit!

 
Besonders in Krisenzeiten gilt:
Zusammenhalten, Solidarität leben!

Eine Gewerkschaft ist so stark, wie die Kraft ist, die ihre aktiven Mitglieder im Betrieb ihr verleihen.

Gute Traifverträge fallen nicht vom Himmel. Wer auch in Zukunft gute Tarifverträge will, muss sich einbringen, muss mitziehen, muss ver.di-Mitglied werden!
www.mitgliedwerden.verdi.de

 

 

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