23.02.2023
Am 23. und 24. Februar 2023 fand der dritte Verhandlungstermin in der Tarifrunde für die ver.di-Mitglieder bei der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) statt.
Die Verhandlungen fanden im Sondierungsmodus statt. In diesem Rahmen gab es in der zweiten Verhandlungsrunde ein Angebot der Arbeitgeberseite, welches sich - wie in der Vergangenheit - nah am Telekomabschluss orientierte und folgende Eckpunkte enthielt:
Für die Verhandlungskommission waren diese Elemente nicht ausreichend. Natürlich sind untere Entgelte von der derzeitigen Preisentwicklung stärker betroffen als höhere Einkommen. Dennoch forderte die ver.di-Verhandlungskommission eine Nachbesserug bei den prozentualen Erhöhungen der Tabelle sowie eine gleichmäßigere Verteilung der vorgeschlagenen Einmalzahlungen über die Gesamtbelegschaft. Sie hatte dazu auch einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Dieser wurde aber letztlich vom Arbeitgeber abgelehnt.
Nach etlichen Austauschrunden in der dritten Verhandlungsrunde unterbreitete der Arbeitgeber, nun folgendes, nachgebessertes allerdings auch abschließendes Angebot:
Die Inflationsprämien werden steuer- und sozialabgabenfrei (Brutto für Netto) ausgezahlt. Insoweit erhalten auch beurlaubte Beamte und Beamtinnen diese in voller Höhe.
Für die erste Information soll die stichpunktartige Aufzählung ausreichen. Sicher ergibt sich zur Umsetzung noch die ein oder andere Frage. Dazu helfen euch eure ver.di-Vertrauensleute gerne weiter.
Als ver.di - Verhandlungskommission müssen wir konstatieren, dass wir unsere Forderungen am Verhandlungstisch lediglich im Ansatz durchsetzen konnten.
Wir haben keine Mitgliederkomponente erreichen können. Auch ist uns die geforderte deutliche Steigerung der Tabellenentgelte nicht gelungen. Allerdings muss man anerkennen, dass mit dem nachgebesserten Angebot, eine dauerhafte Entgeltsteigerungen von 5,1% (in 2 Stufen) erfolgt.
Mit den Einmalzahlungen, in Form der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationspauschalen steht den Beschäftigten darüber hinaus zusätzliches Geld für das Jahr 2023 und in 2024 zur Verfügung. Dies macht in den unteren Entgeltgruppen einmalige Entgeltersteigerungen von zusätzlich 1,8% bis 3% (2023) möglich.
Die Verhandlungskommission konstatiert, dass auf dem Verhandlungsweg, dass was möglich war erreicht werden konnte und empfiehlt die Annahme des Angebots.
Die Tarifvertragsparteien haben eine sogenannte Erklärungsfrist bis zum 20. März 2023 vereinbart. Bis dahin wird die ver.di – Tarifkommission einen Beschluss über die Ablehnung oder Annahme des Angebotes treffen.
Zuvor wird im Laufe der 10. Kalenderwoche die Verhandlungskommission die ver.di Mitglieder der DFMG zu einer online-Mitgliederversammlung einladen um detaillierter zum Ergebnis und die Hintergründe zu informieren.
Danach startet ver.di eine Befragung der Mitglieder sowie der Beschäftigten zum final vorliegenden Angebot des Arbeitgebers. Danach wird die Tarifkommission alle vorliegenden Faktoren bewerten und die notwendigen Beschlüsse fassen.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön für eure Unterstützung und für eure Sichtbarkeit. Das hat uns sehr den Rücken gestärkt.
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