07.03.2024
Am 5. März fand die vierte Verhandlungsrunde in Düsseldorf statt.
Am 12. März haben sich die Mitglieder der ver.di-Tarifkommission sowie die ver.di-Tarif-Vertrauensleute in einer Tagung zum vorliegenden Ergebnis ausgetauscht.
Die Diskussion wird nun in den Betriebsgruppen fortgeführt.
Am 21. März beschließt die Tarifkommission auf Grundlage dieser Diskussionen über das Ergebnis.
Die Beschäftigten, die unter den Manteltarifvertrag und die zum Entgelttarifvertrag gehörende Tabelle fallen, erhalten im März 800€ Inflationsausgleichsprämie.
Die erste tabellenwirksame Entgelterhöhung um 4,5% findet im September 2024 statt. Mitglieder erhalten zur Überbrückung der Leermonate im Juli zudem eine Mitgliederkomponente in Höhe von 1.400€. Zukünftig wird diese jährlich ausgezahlt.
Für ver.di-Mitglieder bedeutet das, dass sie in 2024 – je nach Entgeltgruppe – zwischen 5% und 9,7% mehr Entgelt erhalten. Im Jahr 2025 wirkt der Abschluss mit 6,3% bis 8.9%.
Mit der tabellenwirksamen Erhöhung wird eine Reallohnsteigerung erreicht auf die in den folgenden Jahren aufgesetzt werden kann.
Für die Beschäftigten nach dem „Tarifvertrag Gewerbliche“ gelten dieselben Werte: 800€ Inflationsausgleichsprämie im März und 4,5% tabellenwirksame Erhöhung im September 2024. Auch hier erhalten die ver.di Mitglieder im Juli die Mitgliederkomponente in Höhe von 1400€. Für die Mitglieder im Tarifvertrag gewerbliche Beschäftigte entspricht dies in Summe Lohnsteigerungen zwischen +8,9 bis 11% im Jahr 2024.
Auszubildende profitieren mehrfacht von diesem Abschluss. Zunächst erhalten Sie im März eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 400€. Im September erfolgt dann einerseits eine Anhebung der Ausbildungsverhütung um 4,5% und andererseits die Anhebung der Stufensprünge zwischen den Ausbildungsjahren auf 75€ statt bisher 50€. Ver.di Mitglieder erhalten zudem eine Mitgliederkomponente in Höhe von 550€. In Summe bedeutet das mindestens 1.100€ Ausbildungsvergütung für das erste und 1.200€ mehr für das zweite Ausbildungsjahr.
Für dual Studierende gelten die gleichen Werte. ver.di-Mitglieder erhalten hier mindestens 1.150€ mehr im 2024 Jahr Vergütung.
Um die Inflationsausgleichsprämie zu erhalten, muss ein bestehendes Arbeitsverhältnis zum Zahlungszeitpunkt März 2024 vorliegen. Das bedeutet, dass auch kurze Inaktivität wie beispielsweise eine Elternzeit im März und April den Anspruch generiert. Wer zum Zahlungszeitpunkt bereits seine Kündigung für April oder später ausgesprochen hat, bekommt die Einmalzahlung anteilig.
Die Einmalzahlung beträgt 800€ für Vollzeitbeschäftigte und 400€ für Auszubildende und dual Studierende. Sind Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftig, wird die Prämie anteilig berechnet.
Unklare Fälle werden betrieblich mit Unterstützung des Gesamtbetriebsrats geklärt.
Die Mitgliederkomponente ist eine jährlich wiederkehrende Zahlung. Die Tarifvertragsparteien werden dazu einen eigenständigen Tarifvertrag verfassen.
Voraussetzung ist eine ungekündigte ver.di Mitgliedschaft. Diese muss zum 1. März des Jahres bestehen.
Weiterhin muss im Juli ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegen. Der Nachweis muss als Mitgliedsbescheinigung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Für die Zahlung wird immer zurückgeblickt. In den folgenden Jahren werden Einstellungen nach Juli des Vorjahres jeweils anteilig ausgezahlt.
Die Mitgliederkomponente beträgt 1.400€ für Vollzeitbeschäftigte und 550€ für Auszubildende und dual Studierende. Sind Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen in Teilzeit beschäftig, wird die Komponente anteilig berechnet.
Der Arbeitgeber prüft, inwieweit diese Mitgliederkomponente als Einmalzahlung in bestehende Altersvorsorgeverträge bspw. TPF eingezahlt werden können. Ziel ist es, dies bis zur ersten Zahlung im Juli 2024 zu klären.
Zukünftig haben Beschäftigte Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von EUR 18,00 monatlich brutto, wenn sie Bruttoentgelt für eine Altersvorsorge umwandeln. Die Entgeltumwandlung muss mit einem monatlichen Eigenanteil von mindestens EUR 100,00 brutto (Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 6-10) bzw. EUR 50,00 brutto (Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1-5 sowie Auszubildende und duale Studenten) stattfinden. Den Zuschuss gibt es nur für die ersten 50€ bzw. 100€. Etwaige gesetzliche Pflichtzuschüsse oder anderweitige Arbeitgeberzuschüsse werden verrechnet. Die Vorsorge muss über einen Direktversicherer (bei der ISS ist das die Allianz) oder den TPF erfolgen.
Die Tarifvertragsparteien werden auch dazu einen eigenständigen Tarifvertrag verfassen.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, rückwirkend zum 1. Januar 2024. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Entgelttabelle frühestens zum 31. Dezember 2024 wieder gekündigt werden kann.
Ein differenzierter Blick auf das Verhandlungsergebnis zeigt, dass etliche Ziele erreicht werden konnten: Altersvorsorge, verstetigte Mitgliederkomponente sowie Azubikomponente. ver.di verhandelt in seinen Tarifrunden für seine Mitglieder. Diese setzen sich für ein gutes Tarifergebnis ein. Insofern ist die Mitgliederkomponente in ihrer Höhe begrüßenswert.
Als weniger positiv wird der Zahlungszeitpunkt und die Höhe der tabellenwirksamen Entgeltzahlung gewertet. Trotz der späten Erhöhung in der Tabelle wird jedoch damit ein Anknüpfungspunkt für die kommende Tarifrunde gesetzt.
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